Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Jugendzeltplatz Herrgottshübel wird ausschließlich ehrenamtlich betrieben und unterscheidet sich daher in Preis und Leistung von kommerziellen Anbietern. Das Engagement unserer Gäste ist, insbesondere bei der Reinigung der Sanitäranlagen, der Gemeinschaftseinrichtungen und bei der Müllentsorgung, deshalb unerlässlich. Nur so können sich alle Gäste gleichermaßen wohlfühlen und der Zeltplatz in seiner jetzigen Form betrieben werden. Der Rechtsträger „Jägersburger Pfadfinder e.V.“ (nachfolgend „Vermieter“) dankt für euer Verständnis.

Nachfolgende AGBs werden von unseren Gästen (nachfolgend „Mieter“) anerkannt und eingehalten.

Anfrage & Buchung

  1. Die Vermietung der Lagerplätze erfolgt ausschließlich an anerkannte Jugendverbände so wie Jugendpflege betreibende Vereine und Einrichtungen. Den Gruppen müssen je nach Teilnehmerzahl genügend erwachsene Leitungskräfte vorstehen.
  2. Anfragen können per E-Mail oder über die Website gestellt werden und werden vom Vermieter geprüft. Falls eine Buchung zum gewünschten Zeitraum möglich ist, erhält der Mieter ein Buchungsformular und die Aufforderung zur Überweisung der Anzahlung.
  3. Die Buchung wird dann wirksam, wenn der Vermieter den Erhalt des ausgefüllten, unter-schriebenen Buchungsformular und den Eingang der Anzahlung schriftlich per E-Mail bestätigt.
  4. Der Mieter erklärt mit Anzahlung und Buchungsformular ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller bei ihm angemeldeten/ teilnehmenden Personen einzustehen.
  5. Platzwünsche werden bei der Buchung nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein grundsätzlicher Anspruch auf einen bestimmten Zeltplatz besteht nicht.
  6. Der gemietete Zeltplatz steht dem Mieter am Anreisetag ab 13 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise ist der Platz bis 12:00 Uhr in einem sauberen Zustand zu verlassen. Jegliche Veränderungen sind zurückzubauen.

Preise

  1. Die Übernachtungskosten beinhaltet die Nutzung des reservierten Platzes zum Zwecke des Zeltens und der Freizeitgestaltung, so wie die Nutzung der Infrastruktur.
  2. Es gelten die aktuellen Preise der Gebührenordnung für Übernachtungs- und Nebenkosten laut Website. (siehe Gebührenordnung)

Zahlung

  1. Die Endabrechnung erfolgt nach dem Aufenthalt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verbräuche, Müllaufkommen und Teilnehmerzahl, solange diese mindestens 80% der bei der Buchung genannten Teilnehmerzahl entspricht. Eine Minderbelegung von mehr als 20 wird nicht berücksichtigt.
  2. Vor- und Nachkommandos werden mit voller Gruppenstärke (Teilnehmerzahl wie unter 1. ermittelt) abgerechnet
  3. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise der Mieter wird der komplett bei der Buchung angegebene Zeitraum in Rechnung gestellt.
  4. Die Rechnung wird binnen 1 Woche vom Vermieter per E-Mail zugestellt und ist binnen 1 Woche zu begleichen.
  5. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto.

Rücktritt/ Stornierung

  1. Ein Rücktritt von der Anmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung des Mieters beim Vermieter eingeht.
  2. Bei Rücktritt durch den Mieter wird eine Ausfallgebühr fällig. Diese ist abhängig vom Rücktrittszeitpunkt und berechnet sich prozentual bezogen auf die theoretische anfallenden Übernachtungskosten laut Teilnehmerzahl im Buchungsformular:
    • bis 9 Monate vor dem geplanten Anreisetag keine Ausfallgebühr,
    • ab 9 Monate vor dem geplanten Anreisetag 10%,
    • ab 6 Monate vor dem geplanten Anreisetag 30%,
    • ab 3 Monate vor dem geplanten Anreisetag 50%,
    • ab 1 Monat vor dem geplanten Anreisetag 80%.
  3. Die Rechnungsstellung der Ausfallgebühr erfolgt i.d.R. binnen einer Woche nach Stornierung und ist nach Rechnungsstellung sofort fällig.
  4. Kann der reservierte Platz noch anderweitig belegt werden (Ersatzbelegung), kann eine teilweise oder volle Rückerstattung der Ausfallgebühr erfolgen. Die Rückerstattung erfolgt in Höhe der vereinnahmten Übernachtungskosten der Ersatzbelegung, übersteigt die Ausfallgebühr jedoch nicht.
  5. Der Platz ist am Waldrand mitten in der Natur gelegen. Daher ist mit den allg. Gefahren der Natur (wie beispielsweise Bienen, Wespen, Hornissen, Zecken, Eichen-Prozessionsspinner, Ambrosia, besonderen Wetterereignissen, etc.) zu rechnen. Deren Auftreten berechtigt nicht zur kostenfreien Belegungsstornierung bzw. vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses.

Verantwortung und Haftung

  1. Der Vermieter haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Die Verantwortung liegt bei den Leitern der Freizeitgruppen.
  2. Der Vermieter weist im Rahmen der Haftung ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur und Umwelt herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste, etwa durch Äste, Insekten, sonstige wildlebende Tiere, Witterungsbedingungen etc. auftreten können. Eine Haftung durch den Vermieter für dadurch verursachte Schäden sowie durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
  3. Sollte durch höhere Gewalt oder aus technischen Gründen der Lagerplatz geschlossen werden müssen, bestehen keine Regressansprüche gegen den Vermieter. Der Vermieter verpflichtet sich den Mietern unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits getätigte Zahlung zurückzuüberweisen.
  4. Erhält der Mieter Kenntnis von Mängeln oder Defekte am Zeltplatz oder seiner Infrastruktur, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

Haftung Mieter

  1. Werden gemietete Gegenstände bzw. Einrichtungen während der Inanspruchnahme durch den Mieter beschädigt oder gehen diese verloren, werden die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
  2. Nicht beseitigte Verunreinigungen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

Datenschutz

  1. Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter sämtliche Angaben zum Vertragsverhältnis sowie die Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichert und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und -abrechnung verwenden darf. Eine Mitteilung der gespeicherten Daten an außenstehende Dritte erfolgt nicht. (siehe Datenschutzerklärung)

Sonstiges

  1. Grobe Verstöße, auch einzelner Gruppenmitglieder, gegen die Lagerplatzordnung, insbe-sondere nächtlicher Lärm und „Überfallkommandos“, können zum sofortigen Verweis der gesamten Gruppe vom Zeltplatz führen. Die alleinige Entscheidung darüber, trifft der Vermieter. Im Fall des Verweises ist trotzdem der komplett gebuchte Lagerzeitraum bei voller Gruppenstärke als Ausfallgebühr zu bezahlen.
  2. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind. Jegliche Änderung der Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter bedarf der Schriftform, ebenso wie jede Vereinbarung von Sonderleistungen.

Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)

  1. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden die unwirksame durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Homburg, im Februar 2024


Hier findet ihr auch unsere Lagerplatzordnung