Lagerplatzordnung

Der Lagerplatz befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Daher respektiert und schützt die Natur auf dem Platz und seiner Umgebung in besonderem Maße. Beachtet folgende Punkte, damit noch viele Gruppen ihre Unternehmungen und Freizeiten auf dem Platz verbringen können:

  1. Verhaltet euch auf dem Platz, in Jägersburg und in der Umgebung so, dass anderen Lagerplatzbenutzern und der angrenzenden Bevölkerung keine vermeidbaren Nachteile entstehen. Insbesondere ist ab 22.00 Uhr dafür Sorge zu tragen, dass andere Zeltplatzbenutzer und die Bevölkerung von Jägersburg nicht gestört werden. Die Nachtruhe ist ab 24.00 Uhr strikt einzuhalten.
  2. Das Benutzen von Lautsprecher, Verstärkeranlagen und Musikboxen ist untersagt, da andere Gruppen und die Jägersburger Bevölkerung dadurch unnötig gestört werden.
  3. Nächtliche “Überfallkommandos” u.Ä. werden nicht toleriert. Verstöße gelten als Hausfriedensbruch gegenüber dem Zeltplatzbetreiber.
  4. Tiere (Hunde, u.Ä.) sind auf dem gesamten Zeltplatz, mit Ausnahme von ausgewiesenen Blindenhunden, nicht erlaubt. Jegliche Hinterlassenschaften sind sofort zu entfernen.
  5. Das Abholzen von Bäumen und Sträuchern auf dem Platz und dem angrenzenden privat Wald ist verboten. Brennholzbeschaffung (Totholz am Boden) im Staatswald ist möglich.
  6. Der Lagerplatz ist so zu nutzen, dass auch spätere Gruppen noch Freude auf ihm haben können. Das Ausheben von Wassergräben um die Zelte ist nicht gestattet. Notwendigenfalls können kleine Sandwälle um die Zelte angelegt werden.
  7. Kraftfahrzeuge dürfen den Zeltplatz nicht befahren. Diese sind auf dem Parkplatz vor dem Zeltplatz abzustellen. Materialtransporte auf dem Platz werden mittels Handwagen oder Schubkarre ausgeführt. Das Fahrradfahren auf dem Lagerplatzgelände ist verboten.
  8. Die Anlage weiterer Feuerstellen ist nicht gestattet. Hochfeuer(koch)stellen dürfen in Absprache mit dem Platzwart angelegt werden.
  9. Die Wasch- und Toilettenanlage ist täglich durch die Gruppen zu reinigen. Die Reinigung erfolgt im Wechsel mit den anderen Gruppen.
  10. In den Waschbecken an und im Toilettenhaus ist das Geschirrspülen verboten. Hierfür sind besondere Becken bei den Küchenhäuschen vorhanden.
  11. Die Küchenhäuschen sind pfleglich zu behandeln. Die gründliche Schlussreinigung ist Pflicht.
  12. Bei Abreise ist der Lagerplatz von jeglichem Unrat zu säubern.
  13. Hält eine Gruppe bzw. deren Mitglieder die genannten Verhaltensregeln nicht ein, behält sich der Zeltplatzbetreiber Schadenersatz bzw. den sofortigen Verweis (hier insbesondere 2., 3. und 4.) der gesamten Gruppe vom Zeltlagerplatz vor.
  14. Ab einer Waldbrandgefährdung Stufe 4 (laut Deutschem Wetterdienst) ist erhöhte Vorsicht geboten und ausreichend Löschmittel (z.B. Feuerlöscher) beim Feuermachen bereitzustellen. Zudem darf das Feuer unter keinen Umständen alleingelassen werden. Beim Verlassen oder zu Bett gehen, bitte mit ausreichend Wasser löschen. Ab dieser Stufe können wir als Platzbetreiber auch schon ein Feuerverbot aussprechen. Bei einer Waldbrandgefährdung Stufe 5 darf auf keinen Fall mehr Feuer gemacht werden.
  15. Zigarettenstummel dürfen nicht in die Feuerstellen oder in die Natur geworfen werden. Diese müssen z.B. in einem alten, mit Wasser gefüllten Gefäß gesammelt und am Ende des Lagers im Restmüll entsorgt werden.

Homburg, im Februar 2024


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